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Justizminister Jörg-Uwe Hahn verabschiedet den Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Fulda in den Ruhestand

Wiesbaden/Fulda. „Peter Gast hat sich als Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter der Staatsanwaltschaft Fulda während seiner langjährigen Dienstzeit große Verdienste um die hessische Justiz erworben. Mit großem Engagement und kompetenter Hand hat er die Behörde vorbildlich geleitet. Wir verabschieden heute einen hochqualifizierten und profilierten Behördenleiter der Justiz“, sagte Justizminister Jörg-Uwe Hahn. Peter Gast tritt nach Erreichen der Altersgrenze am 1. September 2012 in den Ruhestand.
Peter Gast wurde am 21. Juli 1947 in Seligenstadt geboren. Nach dem Abitur begann er 1968 das Studium der Rechtswissenschaften. 1973 legte er sein erstes juristisches Staatsexamen ab. 1973 erfolgte seine Ernennung zum Gerichtsreferendar und der Beginn des juristischen Vorbereitungsdienstes im Landgerichtsbezirk Gießen.

1976 absolvierte er seine zweite juristische Staatsprüfung. Danach war er bis 1982 bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main tätig. Im Februar 1982 erfolgte eine Versetzung an die Staatsanwaltschaft Gießen.  Von 1989 bis 1991 war er an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main abgeordnet. Seine Ernennung zum Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main erfolgte 1991. Weitere Abordnungen erfolgten in den Jahren 1995 bis 1998 an die Staatsanwaltschaft Marburg und an die Staatsanwaltschaft Gießen.

In den Jahren 1998 bis 2000 war er mit der Wahrnehmung der Aufgaben eines Abteilungsleiters, später als Abteilungsleiter, und zugleich ständigen Vertreters der Leitenden Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Marburg beauftragt. Im Dezember 2000 erfolgte die Versetzung an die Staatsanwaltschaft Gießen. 2008 wurde er zum Leitenden Oberstaatsanwalt als Leiter bei der Staatsanwaltschaft Fulda ernannt.  Am 1. September 2012 tritt Peter Gast nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.

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