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Neue Sportförderrichtlinie: Positive Zwischenbilanz – Bereits 23.000 Euro an 77 Vereine ausgezahlt

Vogelsbergkreis. Genau ein halbes Jahr nach Einführung der neuen Sportförderrichtlinien zieht Landrat Manfred Görig (SPD) eine positive Zwischenbilanz in zweifacher Hinsicht: „Die Jugend wird deutlich stärker gefördert, und der zweijährige Investitionsstau ist beendet.“ Insgesamt wurden durch die Neufassung der Richtlinie 7700 Jugendliche in 77 Vereinen erreicht, freut sich der Sportdezernent. Bereits mehr als 23.000 Euro konnte das Sportamt des Kreises an die Vereine für den Jugendbereich auszahlen.
Die Kernfrage bei den sehr knappen Mitteln habe vor Einführung der neuen Richtlinie gelautet, so Görig: Wohin legen wir den Schwerpunkt der Förderung? Die Frage sei gut beantwortet worden: die Hauptzielgruppe ist die Jugend. Görig berichtet von dutzendfachen positiven Rückmeldungen aus den Vereinsvorständen. „Gut, dass dieser neue Weg von allen Fraktionen im Kreistag mitgegangen worden ist“, unterstreicht der Landrat.

Wichtigste Neuerung in der Richtlinie: es findet eine massive Umschichtung der Mittel zur Unterstützung der Vereine für die Jugendarbeit statt. Bisher wurde je Jugendlichem ein Euro pro Jahr gezahlt, jetzt sind es drei Euro. Eingespart wird das Geld im Bereich von Jubiläen und Schecks bei Veranstaltungen. Im Schnitt zahlte der Vogelsbergkreis pro Verein 300 Euro für die Jugendarbeit aus. Die TSG Slitisa Schlitz hat „am meisten bekommen“, denn sie hat die meisten Jugendlichen: Für die 485 Jugendlichen erhielt der Verein 1455 Euro.

Für Investitionen gab es seit April 2010 gar kein Geld. „Das konnte so wirklich nicht bleiben“, macht Manfred Görig deutlich. In bereits 44 Fällen konnte der Kreis Zuschüsse für Bau- und Sanierungsmaßnahmen bewilligen – in der Summe fast 190.000 Euro. Knapp 8000 Euro wurden für neue Sportgeräte in 15 Vereinen als Zuschuss ausgezahlt. Alle Vereine, die seit 2010 auf Zuschüsse warteten, hatten und haben die Chance, ihren Antrag erneut zu stellen. Die Rechtsklarheit für die Vereine ist dem Landrat wichtig. Daher hatte der Kreisausschuss folgende Übergangsregelung beschlossen, die für die Vereine – so Görig – „keine Lücke“ entstehen ließ: „Sportvereine die für förderfähige Baumaßnahmen seit dem 13. April 2010 keinen Antrag gestellt haben oder einen ablehnenden Bescheid erhalten haben, können auch dann – erstmals oder erneut – einen Antrag stellen, wenn sie mit der Baumaßnahme bis zum 31. Dezember 2011 bereits begonnen haben.“ Insoweit wurde vom Verbot des Beginns der Baumaßnahme ausdrücklich abgesehen.

Die neu geschaffene Richtlinie erweise sich als „enorm wirksam“ und als erheblich übersichtlicher und unbürokratischer, unterstreicht Manfred Görig. Die Neufassung der Sportförderrichtlinie war in mehreren intensiven Beratungen der „Kommission Aufgabenkritik“ entworfen worden und wurde vom KA beschlossen. Die Kommission war vom Kreistag beauftragt worden. Sie besteht je zur Hälfte aus Politik und Verwaltung.

Die neugefasste Richtlinie ist im Internetauftritt der Kreisverwaltung unter www.vogelsbergkreis.de nachzulesen. Nähere Informationen zur Sportförderrichtlinie im Amt für Jugend, Familie und Sport unter der Telefonnummer 06641 / 977-446.

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