Logo

„DISKRIMINIERUNG VON MOBBINGOPFERN?“ – Fachtagung mit renommierten Referenten in Bad Hersfeld

hartmann-jansen-honsa-schulzeschroederBad Hersfeld. Am 28. und 29. November fand das „1. Interdisziplinäre Konsultativ-Treffen zu möglichen Mobbingbeweiserleichterungen“ mit dem Thema „Diskriminierung von Mobbingopfern“ im sleep & go – Hotel in Bad Hersfeld statt. Im Mittelpunkt dieser Veranstaltung standen drei Fachvorträge. Der ehemalige stellv. Präsident des LAG Thüringen und Arbeitsrichter Dr. Peter Wickler erläuterte seinen Standpunkt, dass sich ein unabweisbarer Bedarf für eine allgemeingültige Ko-difizierung des Mobbingschutzes durch den Gesetzgeber feststellen lasse. Im Vergleich zu anderen Arbeitsrechtsverletzungen sei Mobbing das „Ebola des Arbeitslebens“. Hier müsse der Gesetzgeber handeln. Er verweist dabei auf die spätestens seit Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bestehende Ungleichbehandlung von Mobbingbetroffenen.

Betroffene, die Träger eines der in § 1 AGG genannten Diskriminierungsmerkmale (wie z.B. Alter, Religion, Behinderung, sexuelle Identität u.a.) sind und bei denen die Mobbingangriffe wegen eines solchen Merkmals erfolgen, verfügten heute schon über einen gesetzlich geregelten Mobbingschutz, der auch eine diesen Mobbingbetroffenen zugutekommende Beweiserleichterung vorsieht. Betroffene, bei denen die Mobbingangriffe nicht auf einem solchen Diskriminierungsmerkmal beruhen, sind ohne eine entsprechende gesetzliche Regelung des Mobbingschutzes schlechter gestellt. Diese Ungleichbehandlung von Mobbingbetroffenen sei nicht gerechtfertigt und müsse vom Gesetzgeber beseitigt werden.

Im Anschluss hieran entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, an der sich renommierte Teil-nehmer, unter ihnen auch der Fachbuchautor Dr. Bämayr und der Schweizer Psychotherapeut Schiller-Stutz, beteiligten. Prof. Dr. Ege erläuterte den von ihm geprägten Begriff des Strainings, für ihn eine subtilere Art von Mobbing. „Unter einem Strainingfall verstehen wir einen Konflikt am Arbeitsplatz, welcher entgegen der geläufigen Definition von Mobbing nicht auf zahlreichen feindseligen Handlungen gegen ein Opfer basiert, sondern bei dem nur wenige Handlungen (oftmals nur eine) einen weitreichenden und anhaltend negativen Effekt auf das Arbeitsleben des Opfers hat“, so der bekannte Arbeits- und Gerichtspsychologe.

Der Doktorand und Diplom-Jurist Hartmann schilderte die zahlreichen juristischen Probleme, die derzeit im Bereich des Mobbings bestehen und präsentierte mögliche Lösungswege. „Letztlich“, so kommt auch Hartmann zu dem Ergebnis, „liegt die zukünftige Entwicklung der Mobbingbewertung nicht (nur) in den Händen von Rechtswissenschaftlern und Psychologen, sondern ist primär von der politischen Initiative abhängig.“

Die Veranstalter, Rechtsanwalt Frank Jansen (Partner der Kanzlei Göb & Jansen, Bad Hersfeld), Hans-Jürgen Honsa (Mobbing-Fachbuchautor, Salzgitter) und Gerhard Schulze-Schrö-der (Vorsitzender ANTI-MOBB e.V., Berlin) äußerten sich zufrieden über den Verlauf der Ver-anstaltung, deren Ergebnisse in einem Tagungsbericht veröffentlicht werden. Im nächsten Jahr wird es in Salzgitter am 20. und 21. November 2015 eine Fortsetzung der Veranstaltung geben.

 

Categories:

Alle Nachrichten, Politik & Wirtschaft