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Zweite Offenlegung des Teilregionalplans Energie Nordhessen ab Montag

Die zweite Anhörung und Offenlegung des Entwurfs zur Neuaufstellung des Teilregionalplans Energie Nordhessen findet vom 16. März bis 15. Mai statt. Die Pläne zeigen die vom Regierungspräsidium und der Regionalversammlung Nordhessen vorgesehenen Vorrangflächen für den Bau von Windkraftanlagen auf.

Wie Bürgermeister Stefan Schwenk dazu mitteilt, können die Pläne beim Regierungspräsidium in Kassel, Raum 112, Steinweg 6 in Kassel, bei der Kreisverwaltung in Fulda sowie online unter www.rp-kassel.de oder www.buergerbeteiligung-hessen.de eingesehen werden. Weitere Informationen zum Teilregionalplan Energie Nordhessen sind auch unter www.rp-kassel.de /teilregionalplan Energie Nordhessen zu finden. Wie bereits im Rahmen der ersten Anhörung und Offenlegung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Entwurf des Teilregionalplans Energie Nordhessen auch über diese Internetplattform abzugeben. Aus verwaltungstechnischen Gründen erhalten die Einwender dazu allerdings keine Eingangsbestätigung seitens des Regierungspräsidiums.

Im Rahmen dieses Offenlegungsverfahrens können Bürger nach Angaben von Bürgermeister Stefan Schwenk ihre Anregungen und Argumente vortragen.

Im Hünfelder Stadtgebiet sind insbesondere der Bereich Rotlöwenkuppe und Roßkuppe in Dammersbach sowie das Buchfinkenland von diesen Planungen betroffen. Auch der Magistrat wird nach Angaben des Hünfelder Bürgermeisters im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens seine Stellungnahme abgeben. Dabei will er auch auf die Erkenntnisse zurückgreifen, die die Bürgerinitiativen vor Ort im Hinblick auf die Folgen für die Natur und Artenschutz und die möglichen Beeinträchtigungen für die Bewohner bislang vorgetragen haben. Zwar seien die vorgeschlagenen Vorrangflächen für die Windkraftnutzung gegenüber der ersten Offenlegung kleiner geworden, es bleibt aber aus Sicht des Bürgermeisters bei der grundsätzlichen Kritik an diesen Flächen in Bezug auf den Schutz der Bewohner, auf naturschutzfachliche Fragen und vor allem auf die Summenwirkung der Belastungen, die den Menschen zugemutet werden sollen. Es sei für ihn nicht nachvollziehbar, betont Bürgermeister Stefan Schwenk, dass dieser Teilregionalplan vorangetrieben werde, ohne die parallel verlaufenden Planungen für die Fernstromtrassen zu berücksichtigen. Erst wenn die Belastungen aus beiden Vorhaben in der Summenwirkung betrachtet würden, könne eine sachgerechte Abwägung vorgenommen werden. Dies sei aber nach wie vor nicht der Fall, kritisiert der Hünfelder Bürgermeister. Deshalb fordert der Bürgermeister die Bürgerschaft in Hünfeld und insbesondere in den betroffenen Gebieten dazu auf, die Informationsmöglichkeiten intensiv zu nutzen und ihre Anregungen und Bedenken vorzutragen.

Außerdem, so Bürgermeister Schwenk abschließend, sollte auch der Ausgang des Klageverfahrens gegen die Vorabgenehmigung von drei Windkraftanlagen im Bereich der Rotlöwenkuppe in diesem Planungsverfahren berücksichtigt werden. Schon in dem Genehmigungsverfahren sei dort die Anzahl der Anlagen von den geplanten sieben auf drei reduziert worden. Das Gericht sei zu der Auffassung gelangt, dass gewichtige Argumente gegen das Vorhaben vorgetragen wurden, sonst hätte es sicherlich den Rodungsstopp nicht verfügt.

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