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Waffenbehörde kontrolliert Aufbewahrung – auch illegale Waffen sichergestellt

gewehreRund 2.200 Menschen im Vogelsbergkreis besitzen Waffen. Seit 2009 gilt ein verschärftes Waffenrecht und seit etwas mehr als einem halben Jahr kontrolliert die Waffenbehörde des Vogelsbergkreises vor Ort, ob Waffenbesitzer ihre Schusswaffen und die Munition den Vorschriften entsprechend aufbewahren. Bei den Kontrollen werden häufig Mängel festgestellt. Landrat Manfred Görig informierte sich über die Halbjahresbilanz und appelliert an die Waffenbesitzer für einen sorgsamen Umgang.

Nach dem schrecklichen Amoklauf in Winnenden trat eine Verschärfung des Waffenrechts in Kraft: In der Gesetzesbegründung hieß es, dass die Tat nicht begangen worden wäre, wenn Waffen und Munition entsprechend den strengen waffenrechtlichen Vorschriften getrennt voneinander in den vorgesehenen Aufbewahrungsbehältnissen eingeschlossen gewesen wären. „Jeder, der Waffen und Munition besitzt, muss unserer Behörde die nach dem Waffengesetz sichere Aufbewahrung nachweisen“, erläutert Siegfried Simon, Leiter des Amtes für Aufsichts- und Ordnungsangelegenheiten.

Zudem sind von der Waffenbehörde verdachtsunabhängige Kontrollen in den (Wohn-)Räumen des Waffenbesitzers durchzuführen – diese Kontrollen finden regelmäßig mehrmals wöchentlich nach einem Zufallssystem statt. „Die vorgefunden Ergebnisse nach einem halben Jahr sind besorgniserregend und für die verantwortlichen Waffenbesitzer mit zum Teil erheblichen Konsequenzen verbunden. Wir wollen Waffenbesitzer deshalb warnen und so auch zur sicheren Aufbewahrung beitragen.“

Peter Hill, beauftragter Fachmann der Behörde, hat bei jeder zweiten Kontrolle Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften und waffenrechtlichen Bestimmungen festgestellt. „Waffen und Munition werden oft nicht getrennt voneinander aufbewahrt oder die Waffen sind sogar noch geladen“, bemängelt der Mitarbeiter der Behörde. „Noch gravierender ist aber, wenn Waffen aus Gewohnheit nach dem Schießen erst gar nicht wieder eingeschlossen werden, sondern bis zur nächsten Verwendung in einem Koffer liegen oder gar ungeschützt einfach im Raum abgestellt werden.“

Bei geringfügigen Verstößen bleibt es bei Belehrungen und Verwarnungen, erklären Peter Hill und Monika Geißel, die Sachgebietsleiterin der Waffen- und Jagdbehörde. In manchen Fällen sei aber auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren notwendig, an dessen Ende Geldbußen in beträchtlicher Höhe stehen könnten. „Unter Umständen kann die nicht ordnungsgemäße Aufbewahrung einer Schusswaffe auch eine Straftat sein“, so Frau Geißel, „dann erfolgt die Bearbeitung des Verfahrens durch die zuständige Staatsanwaltschaft.“

Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass jemand mit Waffen oder Munition nicht sachgemäß umgehe oder diese nicht sachgemäß und sorgfältig verwahre, „steht unserer Behörde kein Ermessen zu, dann müssen wir in einem Bescheid die Erlaubnis widerrufen oder den Jagdschein einziehen, wenn der Waffenbesitzer nicht freiwillig darauf verzichtet“, machte Simon deutlich. In den vergangenen sechs Monaten sei in 17 Fällen die Erlaubnis entzogen worden, in einigen Fällen auch wegen gravierender Mängel bei der Aufbewahrung, ergänzte Monika Geißel. Völlig überraschend war auch die Tatsache, dass im Rahmen der Kontrollen bisher 26 illegale Waffen sichergestellt werden mussten.

Landrat Manfred Görig richtet den dringenden Appell an alle Waffenbesitzer: „Bitte nehmen Sie im eigenen Interesse und zum Schutz Dritter die waffenrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften ernst: Stellen Sie Ihre Waffen nach jedem Gebrauch zurück in den Waffenschrank – selbstverständlich entladen. Und überprüfen Sie auch, ob es die Sicherheitsstufe Ihres Behältnisses erlaubt, die Munition zusammen mit den Waffen aufzubewahren. In Zweifelsfällen berät Sie die Waffenbehörde. Jeder von der Behörde festgestellte Verstoß ist einer zu viel!“

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