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Energiewende-Gesetze zeitnah anpassen! BI`s im Gespräch mit Dr. Edgar Franke, MdB-SPD

Zum Informations- und Gedankenaustausch hatte Guntram Ziepel, als Vorsitzender der Sprechergruppe des Bundesverbandes der Bürgerinitiativen gegen SuedLink wie als stv. Vorsitzender der BIFuldatal, den SPD-Bundestagsabgeordneten für den Schwalm-Eder-Kreis Dr. Edgar Franke nach Fd-Kämmerzell eingeladen, um mit Blick auf die Eckpunkte des Spitzengesprächs der drei Parteivorsitzenden Merkel, Seehofer und Gabriel zum Vorrang der Erdverkabelung die Situation und die weitere Entwicklung zu erörtern. Franke ist Koordinator der Bundestagsabgeordneten in Sachen SuedLink. Vom Sprecherkreis des BI-Bundesverbandes nahmen Veronika Papenhagen-Stannick und Maria Quanz am Gespräch teil, vom Vorstand der BIFuldatal Isabell Fehrmann und Hubert Schulte. Kurzfristig stieß Birgit Kömpel als MdB-SPD aus Fulda dazu.

Die Gesprächsteilnehmer waren sich in drei nächsten Schritten einig: 1. Die im Spitzengespräch erzielten Einigungspunkte  müssen zeitnah in die bestehenden Gesetze eingearbeitet werden: in das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG), in das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG), in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sowie in das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Denn noch gelten diese alten Gesetze für die Arbeit der Bundesnetzagentur mit der Vorgabe für Freileitungen. 2. Es müssen sofort die angekündigten Antragskonferenzen ausgesetzt werden, da die jetzigen Vorlagen auf dem Freileitungskonzept basieren und  nach der Verständigung auf den Vorrang der Erdverkabelung keinen Sinn mehr machen. 3. Im Rahmen der neu zu fassenden Gesetze müssen die Netzentwicklungspläne (NEP) von Grund auf überarbeitet werden.
Darüber hinaus erwarten die BI-Vertreter eine Zusammenführung der Netzentwicklungspläne Strom und Gas in ein gemeinschaftliches Energiekonzept unter Berücksichtigung der neuen und inzwischen industrietauglichen Speichertechnologien. Hintergrund ist hierbei die Inbetriebnahme der (lt. Pressemeldung vom 2. Juli 2015) größten Wasserstoffanlage der Welt in Mainz. Hier entstand ein Energiepark, der zu einem wichtigen Baustein der Energiewende werden kann und werden sollte. Die optimale Nutzbarkeit von Windkraft und Photovoltaik aus ökonomischer und ökologischer Sicht wird Ziel eines ehrgeizigen Forschungsprojektes sein. Verantwortlich zeichnen die Linde Group und als weltweit führendes Gas- und Energieunternehmen sowie die Siemens AG als führender internationaler Technologiekonzern, die Stadtwerke Mainz AG und die Hochschule RheinMain, eine der größten und führenden Hochschulen für angewandte Wissenschaft und anwendungsorientierte Forschung. Durch diese von deutschen Firmen neu entwickelte Großtechnologie sei die Möglichkeit gegeben, den durch Wind- und Solarenergie erzeugten Strom in Gas umzuwandeln, somit speicherfähig zu machen und diese Energie in das vorhandene (bundesweit mit 477.000 Kilometern verzweigte) Pipelinesystem einspeisen zu können. Dem Bundeswirtschaftsminister gebühre Anerkennung, dass er schon frühzeitig die Entwicklung dieser Hochtechnologie mit Bundesmitteln gefördert habe. Nun müsse der Bürger aber erwarten können, dass diese Technologie auch im Rahmen einer wirklichen Energiewende zum Tragen komme;  diese müsse  mehr sein als nur  neue Stromleitungen zu legen. „Aus Sicht der deutschen Energiewende ist der Bau von HGÜ-Leitungen daher überhaupt verzichtbar, sowohl als Freileitung wie auch als Erdverkabelung.“, fasst Guntram Ziepel abschließend zusammen, „denn Energie umfasst nicht nur Strom, sondern auch Wärme und Mobilität – also bietet sich das vorhandene Gaspipelinenetz als Transport- und Speichermedium an.“ Auf Mittelspannungsebene könnten alle Regionen Deutschlands in dieses System eingebunden werden und so die Energiewende dezentral und wertschöpfend umgesetzt werden.
Ob TenneT als einer der Übertragungsnetzbetreiber für Strom hier noch mit der Planung beauftragt werden könne, sei im Übrigen mehr als fragwürdig, so Guntram Ziepel. Neben eigenwirtschaftlicher Interessen könne man bei TenneT aufgrund der Vorerfahrungen nicht mehr von einer unabhängigen Planung ausgehen. Die   Politiker in Berlin seien gefordert, mit den neuen Planungen ein unabhängiges Büro zu beauftragen und dieses auch per Gesetz festzulegen.

In den neuen Gesetzen, so bestand Einvernehmen, gelte es auch, den Ländern einen  Rahmen vorzugeben für eine landeseigene Abstandsregelung der Leitungen von Wohngebieten, wie Niedersachsen es schon umgesetzt habe. Die in der hessischen Regionalplanung vereinbarten Empfehlungen bedeuteten keine rechtliche Verbindlichkeit und seien nicht einklagbar. „Wir bleiben miteinander im Gespräch.“ – hieß es nach zwei Stunden intensiven Austausches.

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