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Handelsverband verlangt Anpassung alter Bebauungspläne

Der Handelsverband Hessen e.V. nimmt die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel (VGH) zum Anlass, auf eine Änderung von Bebauungsplänen zu drängen, deren Baunutzungsverordnungen in den alten Fassungen der Jahre von 1986, 1977 oder 1968 zugrunde liegen.

Der VGH hatte vor kurzem die Klage der Stadt Bad Vilbel auf eine Erweiterung der Verkaufsfläche für zentralrelevante Nebensortimente in dem geplanten Möbelmarkt und weiterhin den Normenkontrollantrag gegen die Ziele des aktuellen Regionalplans Südhessen 2010 abgewiesen beziehungsweise abgelehnt.

Damit wurde auch das Einzelhandelskonzept und die Festschreibung zentralrelevanter Nebensortimente auf 800 Quadratmeter gebilligt. Nach Meinung des Verbandes gebe es jedoch hessenweit noch zahlreiche Bebauungspläne, in denen § 11 der Baunutzungsverordnung alter Fassungen für Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe weitaus größere Erweiterungsmöglichkeiten und Nebensortimente vorsehen, als die nunmehr aktuell gültigen regionalen Raumordnungspläne.

Hierdurch bestehe nach wie vor eine erhebliche Gefährdung des „innenstadtrelevanten“ Einzelhandels. Das alte Planungsrecht widerspreche allen Versuchen, Innenstädte für Handel, Gewerbe und andere Dienstleister wieder attraktiver zu gestalten. Bei jedem Bebauungsplan müsse die jeweils zugrunde liegende Baunutzungsverordnung geprüft werden. Denn die zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zugrunde gelegte Fassung der Baunutzungsverordnung gelte auch dann noch für den Bebauungsplan, wenn eine spätere Fassung der Baunutzungsverordnung in Kraft getreten sei.

Der Handelsverband Hessen e.V. bittet daher die Regierungspräsidien als obere Bauaufsichtsbehörde, Gemeinden mit alten Regelungen zu § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung aufzufordern, diese zeitnah anzupassen. Nur so könne ein „Gleichklang“ mit der Landes- und Regionalplanung sichergestellt werden.

Nach Meinung des Handelsverbandes habe die Entscheidung des VGH Kassel zudem deutlich gemacht, dass auch Fachmärkte kaum noch Chancen hätten, im Rahmen von Abweichungsverfahren Genehmigungen zu erhalten, heißt es in der Pressemitteilung abschließend.

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