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E-Health-Gesetz: 2./3. Lesung im Bundestag am 3. Dezember – Potenziale der Digitalisierung im Gesundheitswesen sind beträchtlich

Am morgigen Donnerstag wird der Bundestag über das E-Health-Gesetz abstimmen, das die Rahmenbedingungen für ein digitalisiertes Gesundheitswesen schaffen und Anfang 2016 in Kraft treten soll. Kernpunkt ist die Einführung der Telematik-Infrastruktur, mit der zunächst die IT-Systeme von Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern und Krankenkassen vernetzt werden. „Schon heute entwickelt sich die Technik viel rasanter als der gesetzliche Rahmen. Die Telematik erlaubt den schnellen Austausch von Informationen im Gesundheitswesen und muss möglichst rasch flächendeckend umgesetzt werden“, fordert Dr. Barbara Voß, Leiterin der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen.

Der Gesetzentwurf ist aus Sicht der TK ein erster wichtiger Schritt zur Digitalisierung der Medizin. Die Telematik-Infrastruktur wird künftig eine wichtige „Datenautobahn“ sein, über die digitale Anwendungen ermöglicht werden. Befunde, Diagnosen und Rezepte werden zwar bereits heute überwiegend elektronisch erstellt, aber oftmals noch analog weitergegeben. „Das bindet Zeit und Geld – Ressourcen, die an anderer Stelle wesentlich besser für die Patienten verwendet werden können“, sagt Dr. Voß.

„Die Potenziale der Digitalisierung sind beträchtlich“, so Voß. So würden Patienten und Ärzte werden unabhängig von ihrem Wohnort vom medizinischen Fortschritt und einer besseren Versorgung profitieren. Insbesondere erhofft sich die TK vom E-Health-Gesetz, dass sich telemedizinische Verfahren etablieren werden, über die Ärzte und Krankenhäuser künftig auch über große Entfernungen hinweg beispielsweise Röntgenaufnahmen austauschen und konsiliarisch befunden können. Das kann unter anderem die Beratung bei einem Zweitmeinungsverfahren erleichtern und die medizinische Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen auf hohem Niveau sicherstellen.

Auch die Einführung eines standardisierten Medikationsplans für Versicherte, die mindestens drei verordnete Arzneimittel einnehmen, befürwortet die TK, betrachtet die geplante Papierform jedoch kritisch: „Ein Medikationsplan in elektronischer Form wäre zielführender“, so Voß. Dass insbesondere mehr-fach erkrankte Menschen von einem Medikationsplan profitieren können, hat die TK frühzeitig erkannt und bietet ihren Versicherten schon seit einigen Jahren über ein elektronisches Arzneimittelkonto eine entsprechende Medikamentenübersicht an. Zudem begrüßt die TK die Online-Prüfung der Versicherten-daten beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte in der Arztpraxis. So können die Praxismitarbeiter künftig sofort erkennen, ob ein gültiges Versicherungsverhältnis vorliegt und die im Praxissystem abgelegten Daten noch aktuell sind. Das beugt Missbrauch vor.

Eine forsa-Umfrage unter den TK-Versicherten belegt, dass Menschen aller Altersgruppen der Digitalisierung im Gesundheitswesen offen gegenüber stehen. Schon heute möchten Patienten gern online Termine vereinbaren, Messwerte elektronisch an die Arztpraxis übermitteln oder Rezepte online erhalten. Drei Viertel der Befragten – auch die 60- bis 70-Jährigen – suchen nach Gesundheitsinformationen vorwiegend oder ausschließlich im Internet. Und mehr als jeder Zweite (52 Prozent) gibt an, dass er mit seinem Arzt via Internet in Kontakt treten möchte oder dies bereits so handhabt.

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Gesundheit & Medizin