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Raus aus dem Arbeitsvertrag, rein in die Selbstständigkeit

Was bedeutet ein Wechsel für die (Alters-)Vorsorge?

Eine eigene Idee umsetzen, ein höheres Einkommen oder der Wunsch nach mehr Selbstbestimmung: Es gibt viele Gründe, sich selbstständig zu machen. Aber was bedeutet das für die Altersvorsorge? Und was, wenn Selbstständige später wieder in eine Anstellung zurück möchten? Antworten hat Oliver Horn, Vorsorgeexperte von ERGO.

Eigene Arbeitskraft absichern
Die Arbeit als Selbstständiger oder Freiberufler bringt nicht nur viele Freiheiten mit sich, sondern erfordert auch Eigeninitiative bei der sozialen Absicherung. Besonders wichtig ist dabei die Absicherung der eigenen Arbeitskraft. Denn: Jeder Vierte wird im Laufe seines Erwerbslebens mindestens einmal berufsunfähig. Die häufigsten Gründe dafür sind laut einer aktuellen Statistik psychische Krankheiten, Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates sowie Krebs. Angestellte, einige Selbstständige wie Hebammen oder Erzieher und freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) versicherte Selbstständige erhalten dann zwar vom Staat eine Erwerbsminderungsrente. Die ist jedoch knapp bemessen und hängt zudem davon ab, ob und wie viele Stunden pro Tag der Betroffene noch beruflich tätig sein kann. Wer nicht in der GRV versichert ist, geht leer aus. „Damit der Wegfall des Einkommens nicht zu existenziellen Problemen führt, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) daher sehr empfehlenswert. Im Fall der Fälle zahlt sie dem Versicherten eine vorher vereinbarte monatliche Rente“, so Oliver Horn. Die private Versicherung springt bereits dann ein, wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent nicht mehr arbeiten kann – und zwar in seinem zuletzt ausgeübten Beruf. Die Höhe der Absicherung sollten Selbstständige von ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen abhängig machen. „Die BU-Rente sollte 75 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens betragen“, rät der Vorsorgeexperte. Weiterhin empfiehlt Horn, bei der Auswahl der Police auf eine sogenannte „Dynamik“ zu achten: „Dynamik bedeutet, dass die Rente durch eine regelmäßige Anpassung der Beiträge steigt. Das gleicht die Inflation aus.“ Auch eine sogenannte Nachversicherungsgarantie ist sinnvoll: Zu bestimmten Anlässen, wie beispielsweise einem steigenden Nettoeinkommen, können Versicherte dann ihre BU-Rente erhöhen.

Wie steht es um die Altersvorsorge?
In Deutschland basiert die Altersabsicherung auf drei Säulen: Gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge. Doch wer phasenweise oder dauerhaft als Selbstständiger oder Freiberufler nicht in der GRV versichert ist, erhält für diese Zeit keine gesetzliche Rente. Kommt derjenige aus einem Angestelltenverhältnis, hat er möglicherweise über den vorherigen Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung (bAV) – häufig in Form einer Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung – abgeschlossen. „Solche Verträge können Versicherte auch privat weiterführen, sie profitieren sogar von einer sogenannten reduzierten Beitragspflicht. Das heißt, dass für den Teil der späteren Rente, den Selbstständige selbst finanziert haben, keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen“, weiß Horn. Darüber hinaus gibt es für Selbstständige mit der sogenannten Rürup-Rente eine private, aber staatlich geförderte Basisrente. Dabei handelt es sich meist um klassische oder fondsgebundene Rentenverträge. Die Beiträge lassen sich anteilig bis zu einem bestimmten Höchstbetrag von der Steuer absetzen. Allerdings binden sich Versicherte damit ein Leben lang an einen Versicherer. Wer diesbezüglich Flexibilität sucht, ist hier falsch. Um auch im Alter den gewohnten Lebensstandard halten zu können und dennoch flexibel zu sein, empfiehlt der Vorsorgeexperte von ERGO zusätzlich eine private Vorsorge, die sich selbst abwechslungsreichen Lebenswegen anpasst. „Altersvorsorge-Produkte mit hoher Flexibilität in der Sparphase erlauben es, mit geringen Monatsbeiträgen zu starten. Bei ERGO beispielsweise ist ein Einstieg mit 25 Euro monatlich möglich“, erklärt Oliver Horn. Flexible Verträge können Versicherte jederzeit an ihre finanziellen Möglichkeiten anpassen und Beiträge auch mal phasenweise aussetzen. „Einige Rentenversicherungen erlauben es ihren Kunden sogar, ihr Geld zwischen Fonds und klassischem Sicherungsvermögen nach Belieben umzuschichten“, weiß der Vorsorgeexperte. Je nach persönlicher Lebenssituation sind bei Vertragsablauf eine monatliche Rentenzahlung oder eine einmalige Kapitalauszahlung sinnvoll. „Auch Teilauszahlungen sollten möglich sein“, ergänzt Horn.

Wieder Arbeitnehmer sein
Nicht jeder möchte bis zum Rentenalter selbstständig oder freiberuflich tätig sein. Doch was gilt dann für BU und Co.? „Ein Berufswechsel wirkt sich bei guten BU-Policen nicht auf die vereinbarten Leistungen aus. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es aber besser, den Versicherer über einen Wechsel zu informieren“, so Horn. Die größte Veränderung gibt es bei der GRV: Um Zahlungen aus der gesetzlichen Rente zu erhalten, ist eine Versicherungszeit von fünf Jahren notwendig. Wer weniger Jahre eingezahlt hat, kann mit freiwilligen Beiträgen die fehlenden Jahre bis zur Mindestversicherungszeit ergänzen und so einen Anspruch auf eine Rente erzielen. Die Höhe der späteren Rente ist dann abhängig von der Beitragszeit und den eingezahlten Beiträgen. Da die GRV aber nur eine Grundversorgung bietet, ist es sinnvoll, auch weiterhin seine private Vorsorge fortzuführen und gegebenenfalls anzupassen. Wer in der Zeit seiner Selbstständigkeit seine bAV privat weitergeführt hat, kann beim neuen Arbeitgeber nachfragen, ob er den Vertrag übernimmt. Ansonsten lässt er sich auch weiter privat besparen. Der Vorteil einer flexiblen privaten Altersvorsorge ist, dass sie sich jeder Lebenslage anpassen lässt. „Fällt das Einkommen durch einen Wechsel in das Angestelltenverhältnis höher oder geringer aus, lässt sich die monatliche Einzahlung individuell an die neue Situation anpassen“, weiß der Experte von ERGO.

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