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AOK Hessen und Hessische Krankenhausgesellschaft sichern Liquidität der hessischen Kliniken

In einer Telefonkonferenz haben gestern der Vorstand der AOK Hessen und das Präsidium der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) vereinbart, das Zahlungsziel aller Rechnungen der Krankenhäuser mit sofortiger Wirkung von 28 auf fünf Tage zu verkürzen.

 

„Damit setzen wir bereits kurzfristig um, was Bundesgesundheitsminister Jens Spahn jetzt in einem Gesetz vorsehen will“, so Prof. Dr. Steffen Gramminger, geschäftsführender Direktor der HKG. Dies kommt den Kliniken sehr zugute, da sie bereits seit einigen Wochen höhere Kosten durch zusätzlichen Materialeinkauf, Vorhaltungen und höhere Preise sowie Einnahmenausfälle durch den Wegfall planbarer Eingriffe haben.“ Auch Detlef Lamm, Vorstandsvorsitzender der AOK Hessen, befürwortet das Vorgehen. „Gerade in Krisenzeiten zeigen wir damit, dass wir partnerschaftlich miteinander umgehen, um unsere hessischen Krankenhäuser umgehend in ihrer Tätigkeit zu unterstützen“, so Lamm. „Diese Maßnahme kann nur ein erstes Signal in Richtung der Krankenhäuser sein. Eine nachhaltige Finanzierung und Stützung des Krankenhausbetriebes unter der Corona-Krise wird durch die Bundesgesetzgebung gerade auf den Weg gebracht und dann auch von den Kostenträgern umgehend umgesetzt.“ Dass die Corona-Krise das Gesundheitssystem auch in Hessen an seine Grenzen bringen wird, darüber sind sich Gramminger und Lamm einig. Mit solchen Maßnahmen könne man jedoch ein Zeichen setzen, dass stets ein gemeinsames Ziel verfolgt werde: Die hessische Bevölkerung bestmöglich zu versorgen. So schauen AOK Hessen und HKG in diesen Tagen auch ein Stück weit optimistisch in die Zukunft.

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