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Entlastung für Eltern und Unternehmer 
sowie Unterstützung für Klinikum

Schwierige Zeiten erfordern entschiedenes Handeln, und so haben die städtischen Gremien am gestrigen Tag grundlegende Beschlüsse zur Bewältigung der Corona-Krise gefasst. Hier die wichtigsten Beschlüsse des Magistrats beziehungsweise des Haupt- und Finanzausschusses (HFA).

Die für April 2020 fälligen Kostenbeiträge für die reguläre Betreuung von Kindern in städtischen Kindertagesstätten und in Kindertagespflege werden aufgrund der Schließung wegen der Corona-Krise nicht erhoben. Sollte die Schließung auch im Mai weiterbestehen, werden auch die Beiträge für den entsprechenden Zeitraum nicht eingezogen. Diese Regelung gilt nicht für Leistungen im Rahmen der Notfallbetreuung. Die Stadt Fulda bittet die freien und kirchlichen Träger darum, diese Regelung ebenfalls umzusetzen und hat dafür einen finanziellen Ausgleich zugesagt.

In Anlehnung an die Maßnahmen des Landes Hessen können auf Antrag bis zum 31. Dezember 2020 bereits fällige oder fällig werdende Steuerzahlungen (Gewerbe-, Grund- und Spielapparatesteuer) zinslos gestundet werden, soweit die Forderungen aufgrund finanzieller Probleme infolge des Corona-Virus nicht geleistet werden können. Ebenfalls auf Antrag können die Gewerbesteuervorauszahlungen angepasst werden.

In vertraulicher Sitzung hat der HFA zudem die Bereitstellung weiterer Betriebsmitteldarlehen der Stadt Fulda für das Klinikum Fulda beschlossen. „In der aktuellen Situation ist es von vordringlicher Bedeutung, die Funktionsfähigkeit des Klinikums sicherzustellen. Dazu befinden wir uns derzeit auch in konstruktiven Gesprächen mit dem Landkreis Fulda“, so Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld.

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