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Arbeitgeber sein in 2020 – das ändert sich

Im Jahr 2020 änderte sich so einiges: Zum 1. Januar traten in Deutschland gleich mehrere Gesetzesänderungen in Kraft. Sie betreffen sowohl Unternehmen, Steuerzahler, Mieter, Rentner und Arbeitslose sowie Immobilienbesitzer. Die Änderungen reichen von der Belegausgabepflicht, über steuerliche Förderungen bis zur Wiedereinführung der Meisterbriefe. Alles was Arbeitgeber – und auch Arbeitnehmer wissen müssen – hier auf einen Blick! Zusätzlich kann man in kostenlosen E-Books alles Wissenswerte für Arbeitgeber nachlesen.

  1. Arbeitslosenversicherung
    Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sank um 0,1 %. Diese Regelung besteht bis Ende 2022.
  2. A1-Bescheinigung
    Für Auslandsreisen der Mitarbeiter wird eine A1-Bescheinigung benötigt. Nun ist die Antragsbestätigung sowie die Angabe des Wohnstaats des Arbeitsnehmers verpflichtend. Außerdem sind bei privat Versicherten nur noch die Mitgliedsnummer, bei gesetzlicher Krankenversicherung die Betriebsnummer der Kasse als Angabe nötig.
  3. Aufbewahrungsfristen
    Nach einem Wechsel der elektronischen Steuersoftware oder einer Datenauslagerung müssen Unternehmen die alten Programme künftig nicht mehr zehn Jahre aufbewahren, sondern nur noch fünf Jahre. Danach müssen sie die Steuerunterlagen lediglich auf einem maschinell lesbaren und auswertbaren Datenträger speichern.
  4. Auszubildende
    Für Azubis gilt nun eine Mindestvergütung, welche sich im ersten Lehrjahr auf monatlich 515 Euro beläuft. Die Vergütung steigt jährlich:
    • ab 2021 auf 550 Euro
    • ab 2022 auf 585 Euro
    • ab 2023 auf 620 Euro
    • ab dem zweiten Lehrjahr um 18 %
    • ab dem dritten Lehrjahr um 35 %
    • ab dem vierten Lehrjahr um 40 %
  5. Neue Meistertitel
    Meister dürfen sich nun „Bachelor/Master Professional“ bzw. „geprüfter Berufsspezialist“ nennen, um die internationale Integration zu sichern. Vorher geläufige Bezeichnungen wie Betriebswirtin, Wirtschaftsfachwirt oder Fachkauffrau entfallen.
  6. Betriebsrente
    Seit Anfang des Jahres sollen Betriebsrentner bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet werden und nur Beiträge für Einkommen aus Betriebsrenten zahlen, die 159,25 Euro übersteigen. Der neue Freibetrag ersetzt die bisherige Freigrenze.
  7. Belegausgabepflicht
    Kontrovers diskutiert und in manchem Supermarkt mit Kinderschokobons verspottet, ist die seit dem 1. Januar 2020 bestehende Belegausgabepflicht. Ungeachtet dessen, ob der Kunde möchte oder nicht, muss er für jeden noch so kleinen Einkauf einen Beleg erhalten. Allerdings muss er ihn nicht mitnehmen.
  8. Beitragsbemessungsgrenzen
    Die Beitragsbemessungsgrenzen sind wie folgt gestiegen:
    Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung: auf 56.250 Euro jährlich
    Renten- und Arbeitslosenversicherung West: auf 82.800 Euro jährlich
    Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost: auf 77.400 Euro jährlich
  9. Günstigere Bahntickets
    Im Sinne des Klimawandels sollten Öffentliche Verkehrsmittel attraktiver werden. Deshalb wurde die Umsatzsteuer für Fahrkarten im DB Fernverkehr von 19 % auf 7 % gesenkt.
  10. Steuerfreies Dienstfahrrad
    Wenn der Arbeitgeber ein Dienstrad zusätzlich zum regulären Gehalt spendiert, so muss dieses nicht mehr als Geldwerter Vorteil versteuert werden. Diese Regel gilt für gekaufte Räder ebenso wie für geleaste.
  11. Diesel-Fahrverbote
    Dieselfahrzeuge dürfen in vielen Städten schon jetzt bzw. bald nicht mehr fahren. Welche Städte vom Dieselfahrverbot betroffen sind, lässt sich hier nachlesen.
  12. EEG-Umlage
    Die sogenannte Ökostrom-Umlage wurde eingeführt, um die Stromgewinnung aus erneuerbaren Energiequellen zu fördern. Sie beträgt nun 6,756 ct/kWh.
  13. Elektrolieferfahrzeuge
    Für die Anschaffung neuer, rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge wird eine Sonderabschreibung von 50 % eingeführt, die bis Ende 2030 laufen soll.
  14. Elektro- und Hybridfirmenwagen
    Wer einen Elektro- oder Hybriddienstwagen auch für private Zwecke nutzt, muss lediglich einen reduzierten Steuersatz von 0,5 % des Bruttolistenpreises versteuern. Die Regelung ist nun bis 2030 wirksam.
  15. Energetische Gebäudesanierung
    Energetische Sanierungsmaßnahmen werden steuerlich entlastet. Wer einen Energieberater konsultiert, kann diese Aufwendungen ebenfalls steuerlich absetzen. Beispielsweise Wärmedämmung, neue Türen und Fenster oder eine energieeffizientere Heizungsanlage sind förderfähig.
  16. Existenzgründer
    Wer sich freiberuflich verdingt oder einen Betrieb eröffnet, muss innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit Angaben zu den persönlichen Verhältnissen, zum Unternehmen und zu den zu erwartenden Umsätzen an das Finanzamt übermitteln.
  17. Steuerförderung für Forschung und Auftragsforschung
    Die neue steuerliche Forschungsförderung gilt für Grundlagenforschung, industrielle Forschung sowie experimentelle Entwicklung.
  18. Flugsteuer
    Flugreisen werden aufgrund der Luftverkehrssteuer kostspieliger. Preise für Flugtickets sollen zwischen 7,50 Euro und 17 Euro teurer werden.
  19. Umsatzsteuervoranmeldung für Gründer
    Gründer müssen künftig nur noch viermal im Jahr statt monatlich ihre Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen, sofern sie 7.500 Euro nicht überschreiten.
  20. Gruppenunfallversicherung
    Der Arbeitgeber darf bei einer Gruppenunfallversicherung die Beiträge bis 100 Euro pauschal versteuern.
  21. Grundsicherung und Sozialhilfe
    Alleinstehende Erwachsene erhalten nun 432 Euro im Monat.
  22. Gesundheitsförderung
    Firmen können die Mitarbeitergesundheit und ihre Fitness mit bis zu 600 Euro je Arbeitnehmer und Kalenderjahr monatlich fördern.
  23. Gelber Schein
    Der gelbe Schein wird elektronisch, d. h. Arbeitgeber müssen nicht mehr auf den Krankenschein in Papierform warten. Die Krankenkassen informieren ihn elektronisch über Beginn und Dauer der AU. Das Gesetzt wird erst 2022 wirksam.
  24. Ist-Besteuerung
    Die Umsatzgrenze der Ist-Besteuerung wurde von 500.000 Euro auf 600.000 Euro angehoben.
  25. Jobtickets
    Wenn ein Arbeitgeber seinen Angestellten Zuschüsse oder Jobtickets auszahlt, so sind diese steuerfrei.
  26. Kleinunternehmergrenze
    Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze wird von 17.500 Euro auf 22.000 Euro Vorjahresumsatz angehoben, sofern der Umsatz im laufenden Kalenderjahr die bisherige Grenze von 50.000 nicht übersteigt.
  27. Ladestrom
    Arbeitnehmer können steuerfrei ihr Elektro- oder Hybridelektroauto im Betrieb des Arbeitgebers aufladen, sofern dieser eine Station dafür hat. Diese Ladestationen können außerdem an Angestellte abgetreten werden, ohne dass dieser Vorteil besteuert wird. Gibt er Zuschüsse für den Kauf solcher Ladevorrichtungen, können diese mit 25 % versteuert werden.
  28. Ladeinfrastruktur
    Die Bundesregierung will die Ladeinfrastruktur mit 50 Millionen Euro für private sowie betriebliche Ladestationen ausbauen.
  29. Meisterpflicht
    In diesen Handwerksberufen (bestehende Betriebe ausgenommen) wurde die Meisterpflicht wiedereingeführt:
    • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
    • Betonstein- und Terrazzohersteller
    • Estrichleger
    • Behälter- und Apparatebauer
    • Parkettleger
    • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
    • Drechsler/Holzspielzeugmacher
    • Böttcher
    • Raumausstatter
    • Glasveredler
    • Orgel- und Harmoniumbauer
    • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  30. Mietwohnungsneubau
    Privatinvestoren können bei Neubauten von Mietwohnungen, die in der Anschaffung max. 3.000 Euro pro Quadratmeter kosten, in den nächsten vier Jahren ganze 5 % der Kosten steuerlich geltend machen. Die Immobilie muss allerdings dauerhaft bewohnt werden.
  31. Minijobs
    Ab dem kommenden 1. Juli müssen Arbeitgeber angeben, in welcher Krankenkasse der Minijobber versichert ist.
  32. Mindestlöhne
    Beschäftigte müssen mindestens 9,35 Euro brutto pro Stunde erhalten. Der gesetzliche Mindestlohn stieg damit um 16 ct/h.
  33. Pauschbeträge
    2020 gelten andere Pauschbeträge für Sachentnahmen. Sie betreffen alle Lebensmittelhersteller sowie –verkäufer.
  34. Plastiktüten-Verbot
    Das Plastiktüten-Verbot soll sechs Monate nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Das Parlamentarische Verfahren läuft bereits. Händler haben so die Möglichkeit, den Restbestand abzubauen. Ausnahme sind die dünnen Obst- und Gemüsetüten. Diese werden nicht verboten.
  35. Pendlerpauschale
    Die Pauschale steigt ab 2021 auf 30 ct für die ersten 20 Kilometer sowie auf 35 ct ab dem 21. Kilometer. Fernpendler sollen 38 Cent pro Kilometer erhalten. Geringverdiener bekommen eine Mobilitätsprämie.
  36. Sachbezugswerte für Mahlzeiten
    Für kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten gelten neue Sachbezugswerte: Der Wert für ein Mittag- oder Abendessen liegt dann bei 3,40 Euro, für das Frühstück bei 1,80 Euro.
  37. TRSG: Asbest
    Die Neuerungen bei den technischen Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS) für Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten werden ab Ende März 2020 wirksam.
  38. Typklassen bei der Kfz-Versicherung
    Es gelten neue Typklassen für die Kfz-Versicherung, die hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht.
  39. Umweltbonus für E-Autos steigt
    Der Umweltbonus für E-Autos besteht bis 2025. Die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge soll von 4.000 auf 6.000 Euro sowie für Plug-In-Hybride von 3.000 auf 4.500 Euro bei einem max. Nettolistenpreis von 40.000 Euro steigen.
  40. Unterhaltspflicht
    Kinder von pflegebedürftigen Eltern sollen erst dann zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt.
  41. Verpflegungspauschale
    Für Berufstätige, die mehr als 8 Stunden beruflich auswärts tätig sind, steigen Spesen auf 14 Euro pro Tag. Bei mehr als 24 Stunden im Auswärtseinsatz steigt der Spesenbetrag auf 28 Euro pro Tag. Für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen gibt es 14 Euro.
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