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Wahlrecht für Pfarrgemeinderatswahl wurde erweitert

Schönes aus dem Bistum. Wer in einer anderen als der Heimatpfarrei engagiert mitwirkt, kann dort jetzt auch den Pfarrgemeinderat mitwählen. Dies sei, so der Katholikenratsvorsitzende Richard Pfeifer (Biebergemünd-Kassel), eine neue Möglichkeit, bei der Pfarrgemeinderatswahl seiner Verantwortung als Laie in der Kirche gerecht zu werden.Bei der am 11. November stattfindenden Pfarrgemeinderatswahl ist es im Bistum Fulda erstmals möglich, dass Katholiken in einer anderen als ihrer Heimatpfarrei zur Wahl gehen. Zu dieser Änderung der Pfarrgemeinderatssatzung hat man sich auf Anregung von Seiten der Kasseler Katholikenratsmitglieder und Anfragen aus anderen großen Städten des Bistums entschlossen.

„Diese Änderung des Wahlrechts ist sehr zu begrüßen. Sie soll besonders der Gewohnheit und dem Engagement von Katholiken Rechnung tragen, die am Leben einer anderen Pfarrei aktiv teilnehmen und sich dort einbringen.“ Mit dem neuen Wahlrecht ist es für Katholiken möglich, in einer Pfarrei, die mit ihrer Familienarbeit, ihrem Kindergartenangebot oder ihrem kulturellen Angebot besonders attraktiv erscheint und in der sie sich deshalb entsprechend beheimatet fühlen, auch den dortigen Pfarrgemeinderat mit zu wählen.

„Wir erhoffen uns von der Änderung eine Stärkung und Unterstützung von besonderen pastoralen Schwerpunkten, zu denen sich Pfarreien entschieden haben. Aus unserer Sicht handelt es sich um eine Regelung, die auf die Bedürfnisse der einzelnen Rücksicht nimmt“ betont der stellvertretende Katholikenratsvorsitzende Jörg Uhlenbrock (Vellmar) abschließend.

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