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Soziale Wohnraumförderung

Das Land Hessen wird in den kommenden Jahren gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank verstärkt Mittel für die Soziale Wohnraumförderung zur Verfügung stellen.

So stehen in 2017 Darlehen zur Förderung des Mietwohnungsbaus, der Modernisierung von Mietwohnungen, für Studentisches Wohnen und im Programmteil Wohnraum des Kommunalinvestitionsprogramms bereit. Zusätzlich zu den Darlehen werden Finanzierungszuschüsse gewährt. Diese betragen im Mietwohnungsbau und für Studentisches Wohnen 10 Prozent der Darlehenssumme, bei der Modernisierung 5 Prozent. Sie werden nur im Zusammenhang mit einem Darlehen gewährt. Anmeldungen für die jeweiligen Programme nimmt bis zum 20. März in der Zuständigkeit des Landkreises Fulda der Fachdienst Bauen und Wohnen, Telefon (0661)6006-322, Herr Möller, entgegen.

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